Post-Förderpreis

Post Förderpreis: Förderung abwechslungsreicher Wanderwege
Der Verband Schweizer Wanderwege verleiht im Frühjahr 2024 zusammen mit der Schweizerischen Post zum siebten Mal in Folge den Post-Förderpreis. Diese Auszeichnung prämiert attraktive Wanderwegprojekte mit Finanzierungslücke. Gefördert werden vor allem Projekte , die ein landschaftliches und kulturelles Erlebnis ermöglichen, gut mit dem Öffentlichen Verkehr erreichbar sind und sich publikumswirksam kommunizieren lassen. Projekte, die sich für Familien eignen sind besonders erwünscht.
Die kantonalen Wanderweg-Organisationen, Gemeinden, Vereine und viele weitere leisten lokal viel Arbeit für attraktive Wanderwege. Mit dem Post-Förderpreis verleihen die Schweizer Wanderwege und die Schweizerische Post ihrer Anerkennung dieses Engagements Ausdruck und geben den Projekten und ihren Trägern ein Gesicht.
Der Post-Förderpreis …
- ist Ansporn, die Qualität von Wanderweg-Infrastrukturen fortlaufend zu verbessern;
- macht engagierte Projektträger bekannt und unterstützt sie finanziell für die Realisierung ihrer «Gewinner-Wanderwege»;
- stellt Wandernden attraktive, erweiterte oder kürzlich erstellte Wanderwege vor, die gut mit dem Öffentlichen Verkehr erreichbar sind.
TRÄGER
Der Post-Förderpreis wurde 2017 im Rahmen der Partnerschaft zwischen der Schweizerischen Post und dem Verband Schweizer Wanderwegen ins Leben gerufen und 2018 erstmals verliehen. Dieser setzt sich gemeinsam mit den 26 kantonalen Wanderweg-Fachorganisationen für ein attraktives, flächendeckendes und sicheres Wanderwegnetz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ein.
AUSSCHREIBUNG
Vom 15. Mai 2023 bis 31. August 2023
BEDINGUNGEN
Das Wanderweg-Projekt:
- liegt auf dem Schweizer/Liechtensteiner Wanderwegnetz und ist gemäss Norm «Signalisation Langsamverkehr» signalisiert;
- befindet sich im Folgejahr der Ausschreibung (Mai) im Beginn oder in der frühen Bauphase und ist spätestens zwei Jahre nach der Ausschreibung fertiggestellt und begehbar;
- weist bis Ende November des Ausschreibungsjahres die notwendigen Baubewilligungen vor oder stellt sie bis dahin in Aussicht;
- beinhaltet die sachgemässe Ausführung von baulichen Massnahmen an der Wanderweg-Infrastruktur: Instandstellung, Ausbau oder Neubau Wegtrassee, Anlagen zur Wegoberflächenentwässerung, Kunstbauten, wie Treppen, Leitern, Stege und Brücken, Zaunpassagen, Geländer und Haltevorrichtungen, Böschung- und Hangsicherungen, Trockensteinmauern etc.;
- weist dabei eine besonders gute Umsetzung der Qualitätskriterien Wanderwege Schweiz auf;
- spricht unterschiedliche Zielgruppen an;
- befindet sich in gut erreichbarer Lage und ist mit dem ÖV erschlossen;
- lässt sich durch die Schweizerische Post thematisch kommunizieren (z.B. Erschliessung von Orten, Mobilität, Begegnung, Kultur, Tradition, Bewegung, Kommunikation, Transport, Wegverbindungen, Gemeinschaft, Naturerlebnis usw.).
Von einer Prämierung ausgeschlossen sind:
- die Planung und Signalisation von Wanderwegen;
- die Konzeption, Signalisation, Kommunikation und Ausgestaltung von Themenwegen, z.B. App-Entwicklung, Informationstafeln, Wegweiser, Broschüren, Bänklis, Posten oder Erlebnisstationen;
- die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden.
PREIS
CHF 50 000: Die Zuteilung der Förderbeiträge erfolgt nach Ermessen der Jury unter Berücksichtigung des Finanzierungsbedarfs.
50% des zugesicherten Beitrages wird zu Projektbeginn ausbezahlt. Der Restbetrag wird nach Projektabschluss bei Vorliegen eines Abschlussberichts inkl. einer detaillierten Projektabrechnung überwiesen.
Wird das Projekt nicht realisiert oder werden die Beiträge nicht zweckkonform eingesetzt, sind bereits ausbezahlte Beiträge zurückzuerstatten.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Bewerben können sich Gemeinden, öffentlich-rechtliche Korporationen sowie nicht gewinnorientierte private Trägerschaften (z.B. Vereine, Fördervereine, Verbände oder sonstige Fachorganisationen).
- Einzelne Bewerbende können gleichzeitig mehrere Projekte einreichen.
- Es können mehrere Teilprojekte mit gleicher Bestimmung als Gesamtprojekt eingereicht werden.
- Ein Projekt kann gemeinsam von mehreren Trägerschaften eingereicht werden.
- Das Projekt ist nicht an eine Mindestgrösse gebunden.
KOMMUNIKATION DER PROJEKTE/ BRANCHENEXKLUSIVITÄT
Der Projektträger kooperiert bei der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Medienmitteilungen, Infotafel vor Ort, Prospekte etc.) eng mit der Schweizerischen Post. Die Schweizerische Post darf das Projekt innerhalb ihrer Kommunikation unter Verwendung des Post-Logos und des Logos Schweizer Wanderwege vorstellen sowie den Verlauf dokumentieren. Die Schweizerische Post weist bei einer detaillierten Projektkommunikation auf den Projektträger hin. Der Projektträger gewährt der Schweizerischen Post Branchenexklusivität, d.h., er geht keine Kooperation mit anderen Unternehmen aus dem Bereich Brief-, Kurier- und Paketdienste ein.
PREISÜBERGABE
Die Preisübergabe erfolgt durch die Schweizerische Post und die Schweizer Wanderwege, sofern machbar, am Standort des Wanderweges. Das Datum wird frühzeitig mit den Preisträgern bestimmt.
WEITERE AUSKÜNFTE
Leandro Oetiker, Tel. 031 370 10 32, leandro.oetiker@schweizer-wanderwege.ch
Anna Kocher, Tel. 031 370 10 46, anna.kocher@schweizer-wanderwege.ch
Die Gewinner der Vorjahre