Qualitätsziele
Die Qualitätsziele fördern ein einheitliches Verständnis der Qualität für Wanderwege und sind ein Leitkodex für die Wanderwegverantwortlichen. Sie stützen sich auf die rechtlichen Grundlagen des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege (FWG) sowie die Verordnung über Fuss- und Wanderwege (FWV) und konkretisieren diese.
Die Qualitätsziele ermöglichen die Beurteilung der Qualität von Wanderwegen und finden sowohl bei der Verbesserung bestehender als auch bei der Planung neuer Wanderwege Anwendung. Mit der Feststellung von Zielabweichungen kann das Entwicklungspotenzial abgeleitet und der Handlungsbedarf bestimmt werden. Hierfür wird in den Downloads eine Vorlage für eine Checkliste zur Verfügung gestellt. Stehen sich unterschiedliche Interessen gegenüber, bieten die Qualitätsziele zudem eine Richtlinie für Interessenabwägungen mit Akteuren des Natur- und Landschaftsschutzes, der Forst- oder Landwirtschaft, mit Grundeigentümern sowie mit weiteren Wegnutzenden, beispielsweise Mountainbikenden.
Download:
Qualitätsziele Wanderwege Schweiz
Die Qualitätsziele im Überblick:
- Wanderwege haben eine abwechslungsreiche Linienführung.
- Wanderwege weisen naturnahe Wegoberflächen auf.
- Die Signalisation der Wanderwege entspricht den geltenden Vorgaben.
- Wanderwege sind in einem baulich mängelfreien Zustand.
- Wanderwege sind an den öffentlichen Verkehr angebunden.
- Die offiziell publizierten Wanderwegdaten stimmen mit dem im Gelände signalisierten Wanderwegnetz überein.
- Wanderwege sind mit raumwirksamen Tätigkeiten und Interessen der Grundeigentümer abgestimmt.
Checkliste Qualitätsziele Schweizer Wanderwege
Anhörungsbericht: Qualitätsziele Schweizer Wanderwege