Sanierung von Forst- und Güterwegen im Ortsmischverfahren
Für dieses Verfahren wird die zu sanierende Wegoberfläche gebrochen, ein hydraulisches Bindemittel eingebracht, nochmals gebrochen und planiert. Ein Deckbelag ist nicht notwendig. Das Zuführen von Kies erübrigt sich in der Regel ebenfalls.
Diese Eigenschaften machen das Verfahren breit anwendbar, kostengünstig und umweltschonend. Darüber hinaus sind Wegoberflächen, die im Ortsmischverfahren stabilisiert werden, deutlich landschaftsverträglicher und wanderfreundlicher als Asphalt- oder Betonbeläge, weil das Erscheinungsbild der Kieswege weitgehend erhalten bleibt. Eine korrekt ausgeführte Sanierung im Ortsmischverfahen gilt nach FWG als Naturbelag.
Das Faktenblatt erklärt das Verfahren und gibt Empfehlungen für die Anwendung auf Forst- und Güterwegen, die zugleich als Wanderwege dienen.
Faktenblatt Sanierung von Forst- & Güterwegen im Ortsmischverfahren
Eine Übersicht unterschiedlicher Wegoberflächen und deren Eignung für Wanderwege ist in der Vollzugshilfe "Ersatzpflicht für Wanderwege" S.51-53 ersichtlich.