Wanderwege und historische Verkehrswege der Schweiz IVS
Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) Art. 3 schreibt vor, historische Wegstrecken nach Möglichkeit in die Wanderwegnetze einzubeziehen (Art. 3, Abs.2). Historische Wegabschnitte mit sichtbaren Elementen (Substanz) gemäss Bundesinventar der historischen Verkehrswege (IVS) bieten abwechslungsreiche Strukturen und Elemente, die ein Wanderwegnetz noch attraktiver machen können.
Die Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS, Art.6) schreibt vor, Objekte mit der Klassierung «historischer Verlauf mit viel Substanz» in ihrer ganzen Substanz ungeschmälert zu erhalten und Objekte mit der Klassierung «historischer Verlauf mit Substanz» mit ihren wesentlichen Substanzelementen ungeschmälert zu erhalten.
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Vollzugshilfe Erhaltung historischer Verkehrswege
Finanzhilfe zur Erhaltung historischer Verkehrswege
Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz IVS
SR 451.13 Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS)
8‘000 km IVS-Strecken «mit Substanz» oder «mit viel Substanz» sind auf Wanderwegen mit Naturbelag in allen Regionen zu finden. Zusätzlich bestehen 13‘000 km IVS-Abschnitte, die nicht auf Wanderwegen liegen und eine potentielle Chance für eine attraktive Umlegung bei Integration ins Wanderwegnetz bieten.
Im Rahmen des Projekts «Synergien zwischen Wandern (FWG) und historischen Verkehrswegen (VIVS)» der Schweizer Wanderwege und des ASTRA, wurde 2018/19 eine Umfrage unter den kantonalen IVS- und Wanderweg-Fachstellen sowie Wanderweg-Fachorganisationen zum Vollzug IVS in den Kantonen durchgeführt. Als eine potenzielle Massnahme zum Erhalt der historischen Wegsubstanz auf Wanderwegen wurde die Möglichkeit angesehen, die regulären Wanderwegkontrollen zu nutzen, um gleichzeitig den Zustand der historischen Wege auf dem Wanderwegenetz zu erfassen. Zweck dieser Synergie ist, den Kenntnisstand über den Zustand der historischen Verkehrswege aktuell zu halten und (Folge-)Schäden an IVS-Objekten durch fehlenden oder unsachgemässen Unterhalt zu vermeiden. Auf diese Weise können finanzielle Mittel für Unterhalt oder Instandsetzung gezielt und effizient eingesetzt werden. Ein Pilotprojekt in 2020/21 hat die Umsetzbarkeit dieser Massnahme bestätigt.
Alte Wege neu erfasst – Artikel im Magazin WANDERN.CH
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